|
|
|
 |
 |
 |
 |
STUDIENKONZEPTION |
 |
Die Studienkonzeption
|
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, liebe(r) Kursteilnehmer(in),
Sie haben sich zu einer interessanten und an Perspektiven reichen Fortbildung im Steuerrecht entschieden und sich in Ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung lohnende Ziele gesetzt (s.u. Motivation).
Zu dieser Entscheidung möchten wir Sie durchaus beglückwünschen, denn das Wissen, das Sie sich zusätzlich anreichern und die Erfahrungen, die Sie machen werden, sind allemal geeignet, Sie in diesem Sinne zu fördern.
Gleichwohl gebietet es sich von Anfang an darauf hinzuweisen, dass Sie sich sowohl schon in der Prüfung zum(r) Steuerfachwirt(in) als auch im Besonderen in der Steuerberaterprüfung hohen bis akademischen Anforderungen gegenüber sehen werden.
Sie sollten sich davon und auch von den durchaus „beeindruckenden“ Nichtbestehensquoten jedoch nicht abschrecken lassen. Im Gegenteil, sehen Sie es positiv! Immerhin können Sie Ihr berufliches (Etappen-)Ziel Steuerfachwirt(in) mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von ca. 60 % und den Titel Steuerberater(in) mit einer Erfolgschance von ca. 50 % beim ersten Mal erreichen.
Dabei wollen wir Sie gerne unterstützen und selbstverständlich auch dazu beitragen, dass Ihre persönlichen Chancen über diese durchschnittlichen Ergebnisse hinaus steigen!
Wir werden Sie hier nicht mit eigenen Statistiken locken, von denen Sie nicht wissen können, ob diese zielgerichtetem Einfluss unterliegen - frei nach einem dem britischen Premierminister Winston Churchill zugerechneten Zitat „Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe“ - sondern wollen Sie mit einem klaren Konzept überzeugen.
Dessen ungeachtet sind wir durchaus stolz darauf, dass unsere Dozenten(innen) schon Studiengruppen betreut haben, von denen alle zur Prüfung angetretenen Bewerber(innen) diese auch bestanden haben. Hieraus können Sie aber erkennen, dass wir mit unserem Fachkonzept, die inhaltlichen Anforderungen erfüllen.
Sollte es beim ersten Mal dennoch nicht „geklappt“ haben, so verzagen Sie nicht. Viele Kollegen(innen) haben ihr Ziel beim zweiten Anlauf dafür noch sicherer angestrebt und erreicht.
Es gilt auch nicht zu verhehlen, dass Ihnen und/oder Ihrem Arbeitgeber nicht zu vernachlässigende Kosten für die Prüfung, die Arbeitsmittel und nicht zu vergessen, natürlich auf für das Vorbereitungsseminar entstehen werden.
Dies müssen Sie als Investition für Ihre Zukunft begreifen und daraus zusätzlich Ihre persönliche Motivation und Einsatzbereitschaft schöpfen. Beachten Sie dazu bitte unsere Garantieerklärung am Ende dieser Hinweise.
Zu Ihrem Erfolg wollen wir mit folgendem bewährten Konzept beitragen:
Phase der berufsbegleitenden Vorbereitung im Präsenz- oder Fernseminar (12 bis 16 Monate)
● Vermittlung von theoretischen Grundlagen und von Tiefenkenntnisse ● abgerundet mit hunderten Übungsfällen in den einzelnen Studieneinheiten ● regelmäßige Studienarbeiten zur häuslichen Erledigung ● mit Besprechung im Präsenzkurs oder Korrekturanspruch im Fernseminar ● und zusätzlichen begleitenden Klausuren auf Examens-Niveau
Leistungstest in einer Zwischenprüfung
Zur Überprüfung Ihres Kenntnisstandes bieten wir Ihnen jeweils im März des Prüfungsjahres - also nach etwas 2/3 des Seminars - optional eine 3-tägige Zwischenprüfung an, damit Sie Ihren Leistungsstand überprüfen und noch rechtzeitig reagieren können. Phase des speziellen Klausurentrainings (ca. 2 Monate vor der Prüfung)
● anhand 1 bis 2 Prüfungsklausuren wöchentlich zur häuslichen Erledigung ● mit Korrekturanspruch
sowie optional (als empfohlene Ergänzung) im
2-Wochen-Klausuren-Präsenzkurs ● vertiefenden Phase des Klausurentrainings ● inkl. einer zweifachen Prüfungssimulation ● Wiederholung spezieller Klausuren- bzw. Schwerpunktfälle ● plus Last-Minute-Tips zum Examen
Aus didaktischer Sicht vertrauen wir auf folgendes Konzept:
● Zielgerichtete, verständliche Skripten, ● die dargelegt werden von erfahrenen Dozenten/innen ● unter fachübergreifender Beurteilung, ● um einzelgesetzübergreifendes Verständnis für die Theorie zu erlangen ● und dieses mit Übungen, Klausuren ● sowie Hausarbeiten zu festigen, ● um dieses prüfungssicher anwenden zu können.
Dazu bieten wir begleitend eine Internetunterstützung durch
● die ABAKUS-Steuerlehre-Datenbank, ● E-Mail-Dienste (Ankündigung und Zusammenfassung der Unterrichtsinhalte) ● eine E-Mail-Liste zum Dialog zwischen den Teilnehmern(innen) und ● ein Steuerlehre-Forum für unsere Teilnehmer(innen)
Einen besonderen Wert legen wir insgesamt auch auf sichere Grundlagenkenntnisse, weshalb Ihnen anfangs auch Stoff vermittelt wird, den Sie schon im Griff zu haben glauben. Wenn das so ist, umso besser. Dann nutzen Sie diese kurze Phase dazu, Ihre Kenntnisse zu wiederholen und zu festigen. Sie werden aber schnell erkennen, dass Sie schon nach wenigen Wochen in den Tiefen des Steuerrechts gefordert sind.
Zusätzlich gilt es vernünftig abzuwägen zwischen Theorie und Klausurenbearbeitung. Die theoretischen Grundlagen und vor allem systematische Grundkenntnisse sind unabdingbar um eine Aufgabe vernünftig lösen zu können. Damit Sie auch eine verdiente Bewertung hierzu erreichen können, ist spezielle Klausurentechnik erforderlich, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, worauf es in der Aufgabe und im Einzelnen auch worauf es dem Aufgabensteller ankommt.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an eigentlich jedem beliebigen BFH-Urteil. Es ist ein i.d.R. umfangreicher Tatbestand zu erfassen, der sodann von den Grundsätzen betrachtet unter das Gesetz zu subsumieren ist und über Spezialnormen ggf. als besonderer Einzelfall entschieden wird. Dabei ist jede Entscheidung die getroffen wird, aus der einschlägigen Rechtsnorm abzuleiten bzw. dieser zuzuordnen und mit ihr zu begründen.
Diese Anforderungen gelten im Allgemeinen auch für Ihre Prüfungsaufgabe. Tatbestand und Gesetz gilt es harmonisch ineinander zu verzahnen und Ihre (richtige) Entscheidung nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.
Zu einer zutreffenden Begründung rechnet auch ein richtiges und vollständiges zitieren der gesetzlichen Grundlagen. Wir werden Sie von Anfang an anhalten, sich auf die korrekte Benennung der Fundstellen zu konzentrieren. Hierzu rechnet natürlich nicht nur der Paragraph, sondern der Absatz, der Satz, ggf. der Halbsatz und oder die Nummer einer bestimmten Regelung. Ein falsches Zitat ist nicht hilfreich, ein unvollständiges erzeugt zumindest einen laienhaften Eindruck. Nur mit einem richtigen und vollständigen Hinweis erzeugen Sie professionelle Wirkung.
Dabei übersehen wir nicht, dass Flüchtigkeitsfehler passieren und dass auch die ständigen Rechtsänderungen insoweit ihren Tribut zollen. Selbstverständlich sind wir gerade im Lehrskript stets um eine exakte Bezeichnung der Rechtsquellen bemüht und dennoch mag sich u.U. ein Fehler einschleichen (für einen entsprechenden Hinweis sind wir ggf. durchaus dankbar).
Selbst der Gesetzgeber handelt mitunter etwas sorglos. Hier ein paar Beispiele aus Zitierfehlern in gesetzlichen Bestimmungen:
● § 4g Abs.3 S.2 EStG bezieht sich auf „§ 175 Abs.1 Nr.2 AO“ (richtig: § 175 Abs.1 S.1 Nr.2 AO).
● § 15 Abs.3 Nr.1 EStG verweist auf Abs.1 Nr.1 (richtig: Abs.1 S.1 Nr.1), während in § 15 Abs.3 Nr.2 EStG zutreffend auf Abs.1 S.1 Nr.1 verwiesen wird.
● § 22 Nr.1 EStG zitiert § 2 Abs.1 Nr.1 bis 6, während § 22 Nr.3 EStG dieselbe Norm zutreffend mit § 2 Abs.1 S.1 Nr.1 bis 6 bezeichnet.
● § 24 Nr.2 EStG zitiert § 2 Abs.1 Nr.1 bis 4 und § 2 Abs.1 Nr.5 bis 7, zutreffend wäre mit § 2 Abs.1 S.1 Nr.1 bis 4 und § 2 Abs.1 S.1 Nr.5 bis 7.
● § 181 Abs.1 S.2 AO bezieht sich auf Steuererklärungen „im Sinne des § 170 Abs.2 Nr.1 AO“ (richtig: § 170 Abs.1 S.1 Nr.1 AO).
● § 8b Abs.2 S.3 KStG zitiert § 6 Abs.1 S.1 Nr.2 S.3 EStG, während § 8b Abs.3 S.8 KStG dieselbe Norm zutreffend mit § 6 Abs.1 Nr.2 S.3 EStG bezeichnet.
● § 13 Abs.1 Nr.5 UStG zitiert § 17 Abs.1 S.6 UStG und meint wohl S.7.
Niemand ist vollkommen und selbst das Gesetzgebungsverfahren schließt solche Differenzen nicht aus, weshalb wir hier nicht sophistisch wirken, sondern Ihnen nur den bewährten Ratschlag geben wollen, sich von Anfang an zu mühen, es besser zu machen!
Nach der jährlichen amtlichen Hilfsmittelliste, die wir eindringlich zu beachten bitten, können Sie in der Prüfung amtliche Gesetze, Richtlinien und Erlasse in der Ausfertigung aller beliebigen Verlage zur Hand nehmen (unsere Empfehlungen sind die Beck´schen Steuergesetze, -Richtlinien und -Erlasse). Achten Sie bitte darauf, dass keine Kommentare zugelassen sind. Innerhalb der erlaubten Hilfsmittel dürfen Sie keine persönlichen Kommentierungen, aber zumindest (ggf. farbliche) Markierungen anbringen. Bitte nehmen Sie die Vorgaben hierzu genau zur Kenntnis. Markierungen (Unterstreichungen, Färbungen, Anbringen von sog. Reitern bzw. Griffregistern) können sehr hilfreich sein, setzen Sie diese Möglichkeiten aber nur gut und systematisch durchdacht ein.
Ganz bewusst haben wir uns auf das Anbieten von berufsbegleitenden Vorbereitungsveranstaltungen konzentriert, da diese nach einhelliger Erfahrung am Besten geeignet sind, den umfangreichen Stoff erfolgreich und nachhaltig zu vermitteln.
Dem o.g. Konzept folgend, sind im Steuerkolleg nur Dozenten(innen) für Sie im Einsatz, die den Anforderungen entsprechen, selbst den gesamten Unterrichtsstoff zu beherrschen, um Ihnen Zusammenhänge auch fach- und einzelgesetzübergreifend darlegen zu können.
Denn Sie sollten das, was von Ihnen in der Prüfung gefordert wird, auch von Ihrem(r) Dozenten(in) erwarten können.
Dabei übersehen wir nicht, dass es im heutigen deutschen Steuerrecht niemanden mehr gibt, der aus dem Stegreif alle Details und Finnessen sowie sämtliche Falllösungen perfekt darlegen kann, versichern Ihnen aber, ggf. offen gebliebene Fragen bis zur nächsten Studieneinheit anhand von BFH-Rechtsprechung oder einschlägiger Literatur zu klären.
Dessen ungeachtet vergessen wir den für die Prüfung geltenden Grundsatz nicht, dass Sie in Zweifelsfällen der Sichtweise der Finanzverwaltung zu folgen haben.
In der Praxis darf das durchaus auch mal anders zu sehen sein.
Wir hoffen nun, Sie mit unserem Studienkonzept überzeugt zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Seminarleitung und die einzelnen Dozenten(innen) gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg!
|
|
|
|
Garantie-Erklärung
|
|
Selbstverständlich ist unser Engagement zielgerichtet darauf ausgelegt, dass Sie die Steuerberaterprüfung bereits beim 1. Versuch erfolgreich bewältigen. Dessen ungeachtet sind Sie selbst realistisch genug zu erkennen, dass die Anforderungen im Examen hoch sind und der Stoff sehr umfassend ist. Daneben können persönliche Umstände eintreten, die Sie in den Prüfungstagen ablenken oder belasten. Sollten Sie also wider Erwarten und wider unserer Bestrebungen die Prüfung nicht bestehen, wollen wir von Ihrem Pech nicht auch noch profitieren. Wir bieten deshalb jedem Teilnehmer, der ein vollständiges berufsbegleitendes Seminar belegt hat, eine kostenlose Online-Teilnahme an einem Nachfolgeseminar inkl. Zugang zu sämtlichen aktualisierten Unterrichtsinhalten und Unterrichtsfolien an. Nehmen Sie uns beim Wort und erkennen Sie daraus aber auch unser Bestreben, Ihnen schon beim ersten Mal die Grundlage für einen Erfolg zu legen.
|
|
|
|
|
|
|
Ergänzende Hinweise zum Fernstudium
|
Aus wohl überlegten Gründen haben Sie sich für eine Vorbereitung auf Ihre berufliche Prüfung mit Hilfe eines Fernstudiums entschieden. Wenn Sie dazu ein notwendiges Maß an Selbstdisziplin mitbringen, dann können Sie daraus entscheidende Vorteile ziehen, da Sie unabhängig von festen Zeit- und Ortsvorgaben studieren können:
● Sie haben keine festen Präsenz-Termine zu beachten, ● keine Fahrtwege und Fahrtkosten zu bestreiten, ● Sie sparen Zeit, die Sie zusätzlich für Ihre Studienzwecke nutzen können, ● Und nebenbei sind die Kursgebühren auch ein wenig günstiger.
Wir bieten Ihnen ...
● ein Studienskript, das speziell auf Fern- und Selbststudium ausgelegt ist, ● mit Studienarbeiten, die Sie zur Korrektur an uns einsenden können, ● Klausuraufgaben mit denen wir Ihren Leistungsstand regelmäßig testen, ● und einem direkten Draht zu den Fachdozenten durch E-Mail- und Telefon-Kontaktmöglichkeiten
und ...
● leiten Sie nicht nur fachlich an, ● sondern führen Sie in einem sinnvollen zeitlichen Rahmen, ● damit Ihr Erfolg nicht durch ein gewisses „Bummeln“ gefährdet wird.
Daneben haben Sie wie auch die Teilnehmer(innen) an einem Präsenzunterricht
● gleichermaßen Zugang zur Datenbank-Steuerlehre online ● und können im Forum ebenso den Dialog mit Studienkollegen(innen) suchen.
Was Sie an fachlichen Voraussetzungen mitbringen müssen sind allgemeine Buchführungskenntnisse. Unter dem Button „Crash-Kurs Buchführung“ haben wir gleichsam einen kleinen Test für Sie eingestellt und bieten Ihnen dort auch die Möglichkeit, die notwendigen Kenntnisse aufzufrischen oder zu erwerben. Wie gesagt, über diese Grundkenntnisse müssen Sie verfügen - alles Weitere wollen wir Ihnen vermitteln.
Für den „Crash-Kurs Buchführung“ fordern Sie einfach völlig unverbindlich einen Gastzugang über das Kontaktformular oder per E-Mail an. Dazu benötigen wir nur Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.
Also, testen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
|
Motivation
|
Eingangs haben wir schon erwähnt, dass Sie sich hohe, aber lohnende berufliche Ziele gesteckt haben.
Natürlich gibt es neben finanziellen Aspekten wichtige Kriterien, die Sie zu einer beruflichen Fortbildung veranlasst haben.
Jedes Wissen, das Sie sich aneignen trägt u.a. zu einem ...
● verbesserten Selbstbewusstsein, ● zu einem sicheren persönlichen Auftreten, ● insgesamt zu einem höheren gesellschaftlichen Stand und Ansehen und ● zur Selbstverwirklichung etc. bei.
Dessen ungeachtet werden auch konkrete berufliche Vorteile mit Ihrem Einsatz verbunden sein.
Die Sicherung des Arbeitsplatzes etwa oder das Ziel, sich selbständig zu machen und Ihr eigener Chef zu sein.
Aber auch finanzielle Erwartungen werden Ihre Entscheidung getragen haben.
Wir erlauben uns, aus dem Steuerberater Magazin, NWB-Verlag, Sonderdruck: StB-Einkommen 2007/2008 zu zitieren:
„Das Wachstum liegt deutlich über dem Gesamtmarkt der Akademiker mit qualifizierten Jobs“ ...
„Auch für (angestellte) Steuerberater mit noch wenig Berufserfahrung, ohne Personalverantwortung und in kleineren Kanzleien sieht es nicht schlecht aus. Diese Gehälter ... liegen nun zwischen 44.000 und 69.000 EUR (Anmerkung: Erhebung für 2006/jährlich)“.
Aus der zugrunde liegenden Studie ergibt sich für angestellte Steuerberater mit Personalverantwortung und Berufserfahrung ein Gehaltskorridor von ca. 72.000 bis über 120.000 EUR im Jahr.
Selbständige Steuerberater wurden von dieser Erhebung nicht erfasst, aber Sie können sicher sein, dass das durchschnittliche Einkommen jeweils darüber liegt.
Sie sehen also, Ihr Einsatz an Zeit, Kraft und Geld ist eine Investition, die sich lohnen sollte.
|
|